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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Xclusiv Drive GmbH & Co.KG (im Folgenden kurz Xclusiv Drive)

Geschäftsführer: Zeljko Kovac, Tölzer Str. 13, D-82024 Taufkirchen

§1 Geltungsbereich

Die Firma Xclusiv Drive ist ein konzessioniertes Mietwagenunternehmen im Sinne von § 49 PBefG, das die gewerbliche Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen durchführt.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der Firma Xclusiv Drive und Kunden, die die Firma Xclusiv Drive mit der Durchführung von Fahrten beauftragen. Sie gelten, solange sie nicht geändert werden, für sämtliche Einzelverträge zwischen Firma Xclusiv Drive und dem Kunden über die Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen.

§2 Zustandekommen des Vertrages

Der Einzelvertrag kommt zustande mit Zugang einer Buchungsbestätigung von Xclusiv Drive beim Kunden. Ein Anspruch des Kunden auf Abschluss von Einzelverträgen besteht nicht.

§3 Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich inklusive etwaiger Gebühren und inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Soweit in der Buchungsbestätigung nichts Abweichendes aufgeführt ist, gilt der Preis für die vereinbarte Fahrt ohne Zwischenstopp und ohne Umweg. Der Kunde bleibt zur Zahlung des Entgelts in vereinbarter Höhe auch dann verpflichtet, wenn der Fahrgast die Fahrt verkürzt. Die Zahlung des Entgelts erfolgt wahlweise per Vorabüberweisung auf das in der Buchungsbestätigung angegebene Konto von Xclusiv Drive, per Barzahlung unmittelbar vor Fahrtantritt oder mittels Kreditkarte.

§4 Vertragsstornierung

Der Kunde kann eine Buchung bis zu 72 Stunden vor der vereinbarten Abholzeit kostenfrei stornieren. Jede Stornierung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z.B. Email). Erfolgt die Absage einer Buchung weniger als 72 vor der vereinbarten Abholzeit, jedoch nicht später als 48 Stunden vor der vereinbarten Abholzeit, schuldet der Kunde Xclusiv Drive 50 % des vereinbarten Entgelts. Erfolgt die Absage weniger als 48 Stunden vor der vereinbarten Abholzeit, jedoch nicht später als 12 Stunden vor der vereinbarten Abholzeit, schuldet der Kunde Xclusiv Drive 75 % des vereinbarten Entgelts. Erfolgt die Absage weniger als 12 Stunden vor der vereinbarten Abholzeit oder erfolgt keine Absage, schuldet der Kunde Xclusiv Drive das vereinbarte Entgelt in voller Höhe. Es steht dem Kunden frei, nachzuweisen, dass Xclusiv Drive oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als von Xclusiv Drive für die Stornierung verlangt.

§5 Verspätungen, Wartezeiten

Hat der Kunde bei Buchung für eine Abholung an einem Flughafen oder einem Bahnhof die Flug- bzw. Zugnummer des Fahrgastes angegeben, verschiebt sich im Falle einer Flug- bzw. Zugverspätung die vereinbarte Abholzeit entsprechend. Gleiches gilt, sofern der Kunde die Verspätung Xclusiv Drive umgehend angezeigt hat. Im Fahrpreis inbegriffen ist eine Wartezeit von bis zu 15 Minuten nach der vereinbarten Abholzeit. Erscheint der Fahrgast innerhalb von 15 Minuten nach Beginn der vereinbarten Abholzeit nicht, so erlischt der Anspruch auf Beförderung.

Auf Wunsch des Kunden kann der Anspruch auf Beförderung auch nach Ablauf von 15 Minuten nach Beginn der vereinbarten Abholzeit aufrecht erhalten werden; Voraussetzungen hierfür sind die Verfügbarkeit von Xclusiv Drive sowie die Zahlung von 6,30 EUR zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer pro begonnener 5 Minuten nach Ablauf der 15 minütigen kostenfreien Wartezeit durch den Kunden. Hierfür ist erforderlich, dass der Kunde telefonischen Kontakt mit Xclusiv Drive aufnimmt, um eine telefonische Bestätigung der Verfügbarkeit von Xclusiv Drive einzuholen. Es steht dem Kunden frei, nachzuweisen, dass Xclusiv Drive kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§6 Beförderung

Im Fahrzeug besteht Rauchverbot und Anschnallpflicht. Das Fahrzeug ist von den Fahrgästen pfleglich zu behandeln. Kommen Fahrgäste diesen Vorgaben oder anderen berechtigten Weisungen des Chauffeurs trotz Aufforderung nicht nach, kann dieser die Fahrt beenden. In diesem Fall bleibt ein Anspruch der Firma Xclusiv Drive auf Zahlung des vereinbarten Entgelts in vollem Umfang bestehen. Darüber hinaus hat Xclusiv Drive gegen den Kunden einen Anspruch auf Ersatz der Kosten und Auslagen, die für die Beseitigung von Schäden und übermäßigen Verunreinigungen erforderlich sind, die Fahrgäste dem Fahrzeug zufügen.

§7 Haftung des Kunden

Der Kunde haftet für alle von ihm oder seinen Begleitern/-innen hervorgerufene Schäden oder grobe Verschmutzungen.

§8 Haftung von Xclusiv Drive

Im Falle der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten sowie im Falle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, haftet Xclusiv Drive gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, wobei die Haftung  im Falle der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt ist  Im Übrigen haftet Xclusiv Drive nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Xclusiv Drive übernimmt keine Haftung für Sachen, die bei Rückgabe im Mietwagen zurückgelassen werden; dies gilt nicht in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der Firma Xclusiv Drive , ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

§9 Mitnahme von Tieren

Die Mitnahme von Tieren ist nur nach vorheriger Absprache möglich.

§10 Datenschutz

Xclusiv Drive ist die verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzrechts. Die personenbezogenen Daten des Kunden werden für Zwecke der Vertragsbegründung, -durchführung oder -beendigung von der Firma Xclusiv Drive erhoben, verarbeitet und genutzt. Eine Übermittlung an sonstige Dritte erfolgt nur, soweit dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist, z.B. an das Kreditkartenunternehmen des Kunden zum Zwecke der Abrechnung. Eine darüber hinausgehende Verwendung bedarf der gesetzlichen Erlaubnis oder der Einwilligung.

§11 Gerichtsstand

Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Firmensitz von Xclusiv Drive.

§12 Salvatorische Klausel

Sollte eine dieser Bestimmungen lückenhaft, unwirksam oder nicht durchführbar sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder der undurchführbaren Bestimmung sowie zur Ausfüllung einer hierdurch entstandenen Lücke gilt eine angemessene Regelung im Rahmen des rechtlich Zulässigen, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben bzw. gewollt hätten.